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Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Unsere Angebote, die Auftragsannahme und alle Lieferungen unserer Produkte
(nachfolgend "Produkte") erfolgen ausschließlich 1. Angebot/Auftragsbestätigung (1) Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst nach
schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns als angenommen. Für (2) Die zum Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen,
Gewichtsangaben sind nur dann verbindlich, wenn sie 2. Lieferung (1) Von uns genannte Fristen, insbesondere Lieferfristen sind nur
verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als (2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt
höherer Gewalt und allen sonst von uns nicht zu vertretenden (3) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. (4) Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Kunden
über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen 3. Versand/Versicherung Der Versand erfolgt stets unfrei Empfangsstation BRD, Transportmittel nach
unserer Wahl und auf Risiko des Empfängers. Die Ware 4. Preise/Zahlungsbedingungen (1) Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Binzen ausschließlich Verpackung. (2) Alle Zahlungen sind sofort bei Auslieferung ohne jeden Abzug rein netto
in bar zu leisten. Bei verspäteter Zahlung werden, ohne 5. Gewährleistung (1) Weisen die gelieferten Waren Mängel auf oder fehlen ihnen zugesicherte
Eigenschaften, so erfolgt nach unserer Wahl kostenlose (2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate beginnend mit der Auslieferung. (3) Eine Gewährleistung entfällt für Mängel und Schäden, die auf nach
Gefahrenübergang eingetretenen, von uns nicht zu vertretenen (4) Jede Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit Mängel nicht
unverzüglich - offene Mängel spätestens binnen 10 Tagen nach Lieferung - (5) Bei gebrauchten Teilen oder Geräten gewähren wir eine
Übernahmegarantie von 8 Tagen. Soweit Mängel nicht innerhalb dieser Zeit 6. Haftung (1) Zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund - auch bei Verzug
von Unmöglichkeit - sind wir nur bei Vorsatz und grober (2) Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter und einen Verlust von Daten wird nicht gehaftet. (3) Etwaige Schadensersatzansprüche sind auf solche Schäden begrenzt, mit
deren möglichem Eintritt wir nach den Auftragserteilung Eine Haftung besteht nicht, soweit die Produkte Es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände für die geltend gemachten Schäden nicht ursächlich waren. (4) Soweit Schadensersatzansprüche nach vorstehenden Absätzen
ausgeschlossen sind, umfasst dieser Ausschluss auch Ansprüche aus (5) Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften,
spätestens jedoch mit Ablauf eines Jahres der Auslieferung 7. Eigentumsvorbehalt (1) Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Produkten (nachfolgend
"Vorbehaltsware") bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher, (2) Der Kunde hat Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu
verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, (3) Verfügungen hinsichtlich der Vorbehaltsware sind nur mit unserer
vorherigen schriftlichen Einwilligung zulässig. Bei vertragswidrigem (4) Soweit der Wert der bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr
als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Kunden 8. Abtretungsverbot, Aufrechnung und Zurückbehaltung (1) Die Abtretung von Ansprüchen des Käufers gegen uns, einschließlich etwaiger Gewährleistungsansprüche, ist ausgeschlossen. (2) Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur wegen unbestrittener oder
rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden 9. Exportbeschränkungen Unsere Produkte sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart,
ausschließlich zur Benutzung und Verbleib in dem Land bestimmt, das in 10. Verwendung in nuklearen Anwendungsbereichen Die Produkte des Käufers sind nicht für eine Verwendung als Teile oder
Komponenten für die Planung, den Bau, die Unterhaltung oder den Der Begriff "Kernkraftanlage" nach dieser Klausel schließt ein: (1) jeden Atomreaktor; (2) jedes Gerät oder Teil, das für (a) die Spaltung der Isotopen von
Uranium oder Plutonium, (b) die Verarbeitung oder Benutzung von (3) jedes Gerät oder Teil, das für die Verwendung oder Verbindung nuklearen
Materials verwendet worden ist, wenn zu irgendeinem (4) jedes Behältnis, Becken, jede Grube, jede sonstigen Aufbewahrungsorte,
die für die Lagerung oder die Beseitigung von nuklearen Des weiteren schließt der Begriff den Teil eines Grundstückes ein, auf dem
sich eine solche Anlage befindet, alle dort durchgeführten 11. Sonstiges (1) Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei Unwirksamkeit einzelner
oder mehrere Bestimmungen in übrigen Teilen verbindlich. (2) Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingung oder bestätigter
Aufträge bedürfen der Schriftform. Das Erfordernis der Schrift- (3) Dies Vereinbarung unterliegt unter Ausschluss der Haager Einheitlichen
Kaufgesetze ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik (4) Soweit gem. § 38 ZPO zulässig, ist für alle aus oder im Zusammenhang
mit dem Auftrag erwachsenen Rechtsstreitigkeiten ausschliesslich 12. Bundesdatenschutzgesetz Nach dem §§ 26 und 34 des Gesetzes informieren wir Sie, dass wir Daten
Ihrer Firma, die aus unseren Geschäftsbedingungen stammen, Michael Schmid |
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